Wissenswertes & Nützliches

Erweitertes Führungszeugnis

Falls Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, können Sie bei der Freiwilligenagentur Hand in Hand ein Formular anfordern, um das Dokument kostenlos zu erhalten.

Finanzielles

Informationen und Merkblätter zu finanziellen Themen im Ehrenamt finden Sie auf der Seite des Finanzamtes Neu-Ulm.

Versicherungsschutz

Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz
Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Dies gilt auch für Ehrenamtliche. Die geschädigte Person bzw. gesetzliche Vertreter entscheiden, an wen sie Schadensersatzansprüche stellen: an die /den Ehrenamtliche/n, den Träger oder evtl. an beide.
Ehrenamtliche haften selbst nur eingeschränkt, sofern sie einen sogenannten Drittschaden verursacht haben. Dafür besteht in der Regel ein Freistellungsanspruch gegen die in voller Höhe haftende Trägerorganisation. Ausnahme davon besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Unfallversicherung
Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. über den Träger bzw. die Organisation abgesichert.

Haftpflichtversicherung
Der/die Einzelne kann und sollte sich privat gegen Schadenersatzansprüche schützen. Ehrenamtliche in Vereinen sollten über eine gesonderte Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung gesichert sein. Für sonstige freiwillige Tätigkeiten, die nicht mit einer besonderen Verantwortung verbunden sind, besteht in der Regel Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung.

Bayerische Ehrenamtsversicherung
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.
Alle Infos dazu finden Sie unter: www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php