VORAUSSETZUNGEN
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Erhalten können diese alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren,
- die sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren. Die geleisteten Stunden können aus verschiedenen Tätigkeiten addiert werden.
- die mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind.
- die Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind.
- die aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
- die als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind.
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Für Fragen und weitere Infos:
Stefanie Hafner
Verwaltung und Ehrenamtskarte
Tel. 0731 725656-17
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